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Gewerkschaftsverbot gegen die FAU Berlin!

category niederlande / deutschland / Österreich | arbeitskämpfe | feature author Wednesday December 23, 2009 14:39author by FAU-IAA - Freien ArbeiterInnen-Union Report this post to the editors

Dringender Aufruf zur internationalen Solidarität!

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FAU: Verboten Kämpferisch!

Seit dem 11. 12. 2009, gilt faktisch für die FAU Berlin ein Gewerkschaftsverbot. Das Urteil erfolgte ohne mündliche Verhandlung. Selbst die Tatsache, dass durch die Neue Babylon GmbH, mit der sich die FAU Berlin seit Monaten im Arbeitskampf befindet, überhaupt eine Klage anhängig gemacht wurde, wurde der FAU Berlin nicht bekannt gegeben. Das Urteil geht weit darüber hinaus, dass der FAU Berlin die betrieblichen Rechte als Gewerkschaft aberkannt werden. Sie darf sich mit sofortiger Wirkung noch nicht einmal mehr als „Gewerkschaft“ bezeichnen.

Der Kampf um die Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland hat spätestens jetzt begonnen. Jegliche Solidarität ist nun von Nöten. Skandalisiert die deutschen Zustände, protestiert vor deutschen Niederlassungen, fordert die Revision des Urteils und die volle Betätigungsfreiheit für die FAU. Ihr könnt uns konkret unterstützen

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Gewerkschaftsverbot gegen die FAU Berlin!


Dringender Aufruf zur internationalen Solidarität!

Seit dem 11. 12. 2009, gilt faktisch für die FAU Berlin ein Gewerkschaftsverbot. Das Urteil erfolgte ohne mündliche Verhandlung. Selbst die Tatsache, dass durch die Neue Babylon GmbH, mit der sich die FAU Berlin seit Monaten im Arbeitskampf befindet, überhaupt eine Klage anhängig gemacht wurde, wurde der FAU Berlin nicht bekannt gegeben. Das Urteil geht weit darüber hinaus, dass der FAU Berlin die betrieblichen Rechte als Gewerkschaft aberkannt werden. Sie darf sich mit sofortiger Wirkung noch nicht einmal mehr als „Gewerkschaft“ bezeichnen.

Hintergrund

Seit Juni befinden sich die FAU Berlin und ihre Betriebsgruppe im Arbeitskampf für einen Tarifvertrag im einzigen halbkommunalen Kinos Berlin, das öffentlich subventioniert wird und in dem Hungerlöhne und kaum Arbeiterrechte herrschen. Die FAU Berlin hat dort im Kino einen großen Teil der Belegschaft organisiert. Dieser Arbeitskampf, der den ersten größeren Arbeitskampf der noch recht kleinen FAU Berlin darstellt, hat nicht nur in Berlin, sondern auch bundesweit für Furore gesorgt. AnarchosyndikalistInnen im Arbeitskampf, ein äußerst medienwirksamer und effizienter Boykott, weitgehende und innovative Forderungen sowie die in Deutschland ungewöhnliche Partizipation der ArbeiterInnen selbst, haben in der Öffentlichkeit großen Eindruck geschaffen. Als der Druck so groß wurde, dass sich die Geschäftsführung nicht mehr um Verhandlungen drücken konnte, intervenierte nicht nur die Politik, sondern auch die DGB-Gewerkschaft ver.di, die über keine Verankerung im Betrieb verfügte und nahm ohne Mandat Verhandlungen mit der Geschäftsführung auf. Die ArbeiterInnen selbst wurden trotz ihrer Empörung nicht einbezogen.

Mittlerweile ist bekannt, dass dahinter ein Deal von ver.di, der Politik und der Geschäftsführung steckt, die damit die FAU Berlin ausbooten und Ruhe in den Laden bringen wollte. Die Beschäftigten und die FAU gaben dennoch nicht Ruhe. Was folgte waren mehrere juristische Knüppelschläge gegen die FAU und eine Anti-Kampagne von ver.di gegen sie. Zuerst wurden Arbeitskampfmaßnahmen wie der Boykott rechtlich untersagt und die „Tariffähigkeit“ (in Deutschland eine Vorbedingung, um Arbeitskämpfe führen zu dürfen) in Zweifel gezogen. Parallel dazu wurden andere Prozesse in Fragen der Meinungsäußerung geführt. Auch das ließ die FAU Berlin nicht zurückschrecken. Dies führte letztlich zu dem neusten Urteil, das quasi die FAU als Gewerkschaft verbietet.

Die Lage in Deutschland

Die FAU Berlin hatte von Anfang an darauf verwiesen, dass es in diesem Arbeitskampf – so ein klein er sein mag – um mehr als nur bessere Arbeitsverhältnisse, sondern auch um die Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland an sich geht. In Deutschland gibt es seit 1933 keine Tradition einer kämpferischen Gewerkschaftsbewegung oder des Syndikalismus. Die sog. „Einheitsgewerkschaft“ DGB besitzt hier quasi ein Monopol (Korporatismus), das durch die Rechtsprechung relativ abgesichert ist und es für alternative Gewerkschaften quasi unmöglich macht, emporzukommen. selbstorganisation und Dezentralität sind als Eigenschaften von Gewerkschaften in Deutschland aufgrund dieses Gewerkschaftssystems rechtlich nicht gedeckt und gewollt.

Mit dem bescheidenen Arbeitskampf der FAU Berlin wurde zum ersten Mal in der BRD aufgezeigt, dass es eine gewerkschaftliche Alternative gibt. Dies konnte anscheinend von den Staatsgewerkschaften und der Politik nicht geduldet werden, weil man anscheinend einen Flächenbrand erwartete. In diesem Kontext steht nun die Illegalisierung der Gewerkschaftsarbeit der FAU. Das Urteil bedeutet implizit, dass es in Deutschland nicht möglich ist, rechtlich anerkannte Gewerkschaften neu zu gründen und aufzubauen, weil – paradoxerweise – von vorneherein der Gewerkschaftsstatus davon abhängt, anerkannt zu sein. Arbeitskämpfe die dennoch, also ohne offiziellen Gewerkschaftsstatus geführt werden, führen zu massiven juristischen Konsequenzen. Zweifach wurde der FAU z.B. eine Ordnungsstrafe von 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft bei Zuwiderhandlung angedroht. Eine legale Gewerkschaftsarbeit ist mit dem jetzigen Urteil für die FAU Berlin NIRGENDS möglich.

Damit sehen sich die deutschen AnarchosyndikalistInnen von einem weiteren Verbot nach 1914 und 1933 bedroht. Der skandalöse Charakter dieses Urteil zeigt sich allein schon darin, dass es in einem Eilverfahren ohne jegliche Anhörung oder Möglichkeit zur Stellungnahme der FAU erfolgte, was auch damit zusammenhängt, dass es in Deutschland keinen geschützten Gewerkschaftsbegriff gibt und die Mächtigen anscheinend beliebig über die Gewerkschafstrechtsprechung entscheiden können. Zwar hat auch die BRD gewisse ILO-Konventionen ratifiziert, praktische haben sie in Deutschland aber keine Gültigkeit, weil im Wesentlichen die Staatsgewerkschaften und mittlerweile auch die Arbeitgeber diktieren, was eine Gewerkschaft ist. Selbst im Kaiserreich des 19. Jahrhunderts und in den Zwanziger Jahren standen den SyndikalistInnen mehr Rechte zur Verfügung. Damit sind in Deutschland Verhältnisse geschaffen worden, wie sie z.B. die Gewerkschaften in der gewerkschaftsfeindlichen Türkei ertragen müssen Es gibt natürlich die Möglichkeit, dass das Urteil revidiert werden kann. Die FAU Berlin möchte sich in dieser Frage jedoch keinen Illusionen hingeben. Mittlerweile scheint alles möglich. Die politische Einflussnahme in dieser Angelegenheit, der Versuch, jede Gewerkschaftsalternative im Keim zu ersticken, ist offensichtlich.

Tragweite

Die Tragweite des Urteils ist schon jetzt erheblich, sollte es Bestand haben, wäre es eine Katastrophe. Die FAU Berlin kann ab gestern als illegalisierte Gewerkschaft gelten. Das Urteil ist faktisch auch auf die gesamte FAU in Deutschland übertragbar. Als Prädenzfall wird es zwangsläufig auf die gesamte Gewerkschaftsbewegung und die Rechte der ArbeiterInnen zurückfallen. Eine wie immer geartete Bewerkschaftsalternative ist mit dieser Rechtsprechung von vorneherein in Deutschland nicht durchsetzbar. Der Fall ist ein Novum des Union-Busting in Deutschland. Der Arbeitgeber kann hiermit nicht nur sich selbst seine Gewerkschaften aussuchen, sondern auch bestimmen, was überhaupt eine Gewerkschaft ist. Selbstorganisation von ArbeiterInnen – sei sie im Babylon oder sonstwo – wird illegalisiert, die Entmündigung der Arbeiterklasse noch mehr institutionalisiert. An diesem Urteil trägt die unsolidarische Intervention ver.dis eine erhebliche Mitschuld, wenn dies nicht sogar von dieser gewollt ist, schließlich hat ver.di schon schriftlich klar gemacht, dass die FAU Berlin als Konkurrenz sieht und gegen diese vorgehen muss!

Solidarität!

Der Kampf um die Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland hat spätestens jetzt begonnen. Jegliche Solidarität ist nun von Nöten. Skandalisiert die deutschen Zustände, protestiert vor deutschen Niederlassungen, fordert die Revision des Urteils und die volle Betätigungsfreiheit für die FAU. Ihr könnt uns konkret unterstützen, indem Ihr z.B.:
  • rotestaktionen durchführt vor deutschen Vertretungen (Botschaften, Konsulaten usw.) oder anderen Einrichtungen, die repräsentativ für den deutschen Staat sind.
  • rotestschreiben an die deutsche Botschaft in Eurem Land und eine Kopie an die Geschäftsführung des Babylon-Kino versendet.
  • Protestfaxe an das zuständige Berliner Landgericht sendet.
Auf http://www.fau.org/verbot werdet Ihr so schnell wie möglich alle relevanten Daten finden. Dazu gehören eine Liste der deutschen Auslandsvertretungen, Hinweise, was für Einrichtungen noch in Frage kommen, Musterschreiben für die Protestsendungen sowie die notwendigen Kontaktdaten.

Für den Samstag, den 19.12.2009, sind in Berlin Proteste geplant. Sollte es Euch kurzfristig möglich sein, an diesem Tag etwas durchzuführen, wäre das sehr zu begrüßen. Eure Solidarität ist aber zeitlich nicht an diesen Termin gebunden. Sie kann auch zu jedem anderen Zeitpunkt erfolgen.

Wichtiger Hinweis: Es ist möglich, dass das Urteil schnell rückgängig gemacht werden kann. Wir wollen uns aber darauf nicht verlassen. Allein die Tatsache, dass ein Gewerkschaftsverbot so einfach gegen uns verhängt werden kann (auch wenn es nur vorübergehend wäre), erfordert ein deutliches Zeichen. Denn dieser Fall ist bezeichnend für unsere Rechte als ArbeiterInnen in Deutschland.

Kontakt zur FAU Berlin: Lars Röhm | faub5@fau.org | +49 1577-8491072. Vergesst bitte nicht, den GenossInnen in Berlin Informationen über eure Aktionen zu senden (faub@fau.org)!

Related Link: http://www.fau.org
author by Akai - ZSPpublication date Wed Dec 23, 2009 16:33author address author phone Report this post to the editors

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